Ordnungskräfte

IRELEM bietet den Ordnungskräften und Einrichtungen, die für die Durchführung von Vernehmungen von Minderjährigen berechtigt sind, ein spezielles abgesichertes System zur Aufzeichnung von Vernehmungen in Form einer audiovisuellen Station mit Touchscreenbedienung an.
 
Diese Stationen können je nach Bedarf mobil oder stationär sein und stellen eine sehr zuverlässige, diskrete und unkompliziert bedienbare Audio- und Video-Aufzeichnungslösung dar.
 

Die Vernehmung Minderjähriger ist eine Befragungsmethode, die von speziell geschulten Polizisten und Gendarmen durchgeführt wird.

In Frankreich wird lt. Gesetz vom 17. Juni 1998 verlangt, dass die Vernehmung eines Minderjährigen, der Opfer eines sexuellen Übergriffs wurde, in Ton oder Bild und Ton aufgezeichnet wird. Durch eine derartige Aufzeichnung wird die Anzahl der Vernehmungen des Opfers begrenzt, aber auch die Möglichkeit für das Kind, sich auszudrücken, vereinfacht, da nicht verbalisierte Elemente erkannt und für den Fortgang des Verfahrens gespeichert werden können.
Diese Aufzeichnung ist für alle Verfahren obligatorisch, in denen Minderjährige als Opfer sexueller Übergriffe oder von Misshandlungen gehört werden müssen.

Das Ziel der audiovisuellen Aufzeichnungen besteht darin:

  • den Minderjährigen vom Trauma wiederholter Schilderungen des Erlebten zu schützen,
  • auf einem unveränderlichen Medium alle verbalen Elemente und die Posen festzuhalten,
  • später in der Verhandlung die Worte des Minderjährigen wiederzugeben,
  • das neutrale Verhalten des Vernehmenden nachzuweisen.